Mit der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Druck für Hausbesitzer und Vermieter gestiegen, in Sachen Energieeffizienz aktiv zu werden. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Bauherren und Hauseigentümer Pflicht.

 

Energieausweise600

  

Vor allem Besitzer von Altbauten sollten eine energieeffiziente Modernisierung durchführen lassen, um ihre Chancen am Wohnungsmarkt zu verbessern. Denn potenzielle Mieter achten immer genauer auf die Energiekosten. Der Energiepass muss immer dann vorgezeigt werden, wenn die Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet wird. Der Käufer oder Mieter kann so verschiedene Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinander vergleichen.

Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis?
Die EnEV unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis. Beim Energiebedarfsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch festgestellt. Den Energiepass können Sie sich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ausstellen lassen. Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf den Daten der in den letzten drei Jahren verbrauchten Energie. Dieser Energiepass ist bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder Gebäuden, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, erlaubt.

Beide Varianten des Energiepass beinhalten ein Energielabel, wodurch die energetische Qualität des Gebäudes auf einen Blick erfassbar ist. Zudem enthalten die Energieausweise Empfehlungen, wie der Eigentümer den Energiebedarf durch Modernisierungsmaßnahmen senken kann.

Der richtige Energiepass für Ihre Pläne
Möchten Sie Ihr Haus sanieren oder möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen? Welcher Energiepass für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren Plänen ab. Ist eine energetische Modernisierung geplant, empfiehlt sich der Energiebedarfsausweis. Steht jedoch der Verkauf Ihrer Immobilie an, so reicht zumeist ein Energieverbrauchsausweis.

Bezeichnung: Energiepass oder Energieausweis?
Die Deutsche-Energie-Agentur GmbH (dena) hat in einem Feldversuch bis Ende 2004 einen Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises an fast 4.000 Wohngebäuden getestet. In der Testphase wurde die Bezeichnung Energiepass für Wohngebäude verwendet, jedoch im Januar 2009 durch die Bezeichnung Energieausweis ersetzt. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat seither der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben.