• Der Energieausweis

    Mit der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Druck für Hausbesitzer und Vermieter gestiegen, in Sachen Energieeffizienz aktiv zu werden. Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für Bauherren und Hauseigentümer Pflicht.

     

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    • Vor allem Besitzer von Altbauten sollten eine energieeffiziente Modernisierung durchführen lassen, um ihre Chancen am Wohnungsmarkt zu verbessern. Denn potenzielle Mieter achten immer genauer auf die Energiekosten. Der Energiepass muss immer dann vorgezeigt werden, wenn die Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet wird. Der Käufer oder Mieter kann so verschiedene Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinander vergleichen.

      Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis?
      Die EnEV unterscheidet zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis. Beim Energiebedarfsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch festgestellt. Den Energiepass können Sie sich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude ausstellen lassen. Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf den Daten der in den letzten drei Jahren verbrauchten Energie. Dieser Energiepass ist bei Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten oder Gebäuden, die der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, erlaubt.

      Beide Varianten des Energiepass beinhalten ein Energielabel, wodurch die energetische Qualität des Gebäudes auf einen Blick erfassbar ist. Zudem enthalten die Energieausweise Empfehlungen, wie der Eigentümer den Energiebedarf durch Modernisierungsmaßnahmen senken kann.

      Der richtige Energiepass für Ihre Pläne
      Möchten Sie Ihr Haus sanieren oder möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen? Welcher Energiepass für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren Plänen ab. Ist eine energetische Modernisierung geplant, empfiehlt sich der Energiebedarfsausweis. Steht jedoch der Verkauf Ihrer Immobilie an, so reicht zumeist ein Energieverbrauchsausweis.

      Bezeichnung: Energiepass oder Energieausweis?
      Die Deutsche-Energie-Agentur GmbH (dena) hat in einem Feldversuch bis Ende 2004 einen Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises an fast 4.000 Wohngebäuden getestet. In der Testphase wurde die Bezeichnung Energiepass für Wohngebäude verwendet, jedoch im Januar 2009 durch die Bezeichnung Energieausweis ersetzt. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat seither der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben.

  • Ablauf bei der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises

    Als unabhängig arbeitender Energieberater vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin am Objekt. Während einer ca. einstündigen Vor-Ort-Begehung werden alle benötigten Gebäudedaten aufgenommen und anschließend von uns aufbereitet. Sie bekommen Ihren bedarfsorientierten Energieausweis wenige Tage nach dem Vor-Ort-Termin per Post zugesandt.

    • Folgende Dinge sollten Sie für den Vor-Ort-Termin in Kopie bereithalten:
      » Möglichst komplette und aktuelle Baupläne (Grundrisse, Ansichten und Schnitt, Lageplan mit Orientierung),
      » Wärmeschutznachweis, wenn vorhanden,
      » Baubeschreibung (Aufbau von Dach, Außenwand, Fenster, Decken). Liegt keine Baubeschreibung vor, können Sie diese normalerweise beim zuständigen Bauamt einsehen bzw. eine Kopie erhalten.
      » Daten zur Heizungsanlage/Warmwasserbereitung; letztes Schornsteinfegerprotokoll
      » Angaben (technische Spezifikation) zu bereits durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmstoff, Dämmstärke, Wärmeleitgruppe) und anderen Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Installation von Solarthermie.

      Ihren Energieausweis stelle ich als Energieeffizienz-Experte der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) geführten Liste aus. Zusätzlich zum Energieausweis nach der aktuell gültigen EnEV erhalten Sie während der Begehung Hinweise über mögliche Energiesparmaßnahmen ganz individuell für Ihre Immobilie.

      Benötigen Sie ausführlichere, schriftliche Beratungsergebnisse zu möglichen Modernisierungsmöglichkeiten mit Maßnahmenvorschlägen und Variantenzusammenstellungen in Einzelschritten oder als Gesamt-Modernisierungsvarianten inkl. wirtschaftlicher Betrachtung empfehlen wir Ihnen eine geförderte Vor-Ort-Energieberatung.

      Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

      Der Energiebedarfsausweis für ein einfach geschnittenes Ein-/ Zweifamilienhaus kostet 299 Euro* inklusive Mehrwertsteuer.
Für andere Immobilien, wie etwa Mehrfamilienhäuser erstellen wir ebenfalls Energieausweise. Bei Mehrfamilienhäusern entstehen jedoch in der Regel höhere Aufwände als bei Datenabgleich und Auswertung eines Ein- oder Zweifamilienhauses.

      Sprechen Sie uns daher bitte direkt bei der Kontaktaufnahme darauf an. Wir erstellen Ihnen dann gern ein auf Ihr Gebäude individuell zugeschnittenes Angebot.

      *Unverbindliche Preisangabe; Die Fahrtkosten bei einer Anfahrt von bis zu 20 Kilometern Entfernung sind bereits inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 Euro/ km in Rechnung gestellt. Sollten aufgrund fehlender Pläne/ notwendiger Unterlagen Aufmaßarbeiten notwendig werden, fallen für diese zusätzlichen Arbeiten nach Aufwand weitere Kosten in Höhe von 55,-€/h an.