Wärmebrücken sind die energetischen Schwachstellen eines Gebäudes, durch die ein verstärkter Wärmefluss von innen nach außen stattfindet. Wärmebrücken berechnen heißt planen mit Maß.

wbMan unterscheidet zwischen konstruktiven Wärmebrücken (z.B. Heizkörpernischen), geometrischen Wärmebrücken (z.B. Raumecken) und materialbedingten Wärmebrücken (unterschiedliche Baustoffe im Bauteil).

Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes nach EnEV werden normalerweise pauschale Wärmebrückenzuschläge von 0,1 W/m²K angesetzt. Damit erhöhen sich allerdings zugleich die Dämmstärken der Gebäudehülle. KfW-Effizienzhäuser 40 und 50 sowie Passivhäuser sind heute ohne detaillierte Nachweise der Wärmeverluste über Wärmebrücken bei individuell gestalteter Kubatur in der Regel nicht mehr erreichbar.

Die Verwendung pauschaler Zuschläge ist zwar einfacher zu rechnen, macht das Berechnungsergebnis allerdings häufig schlechter als das Gebäude tatsächlich ist. Das wirkt sich in der Folge insbesondere negativ auf die Fördermöglichkeiten aus, da diese direkt vom berechneten Primärenergiebedarf abhängig sind. Ein Gleichwertigkeitsnachweis der Wärmebrücken gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 reduziert den pauschalen Zuschlag um 50% auf 0,05 W/m²K. Bei oben erwähnten aufwendigeren Kubaturen der Gebäudehülle im Neubau ist dieser Nachweis schwierig und bei Modernisierungen im Bestand meist praktisch unmöglich, da die betroffenen Bauteile bei der Errichtung des Gebäudes nicht nach dieser Norm ausgeführt wurden.

Hier sollte also eine detaillierte Berechnung aller Wärmebrücken nach DIN EN ISO 10211 durchgeführt werden. Dies führt zu weitaus günstigeren Ergebnissen als der pauschale Zuschlag und ermöglicht damit in vielen Fällen ein besseres Förderniveau oder alternativ beträchtliche Einsparungen an anderer Stelle bei der Bauteilausführung. Wir führen auf Ihren Wunsch sowohl für den Neubau als auch für die Bestands-Modernisierung eine detaillierte Wärmebrücken-Berechnung nach DIN EN ISO 10211 durch und erstellen die von Ihnen benötigten Nachweise z.B. zur Vorlage bei der KfW.