Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) in Kraft getreten.

Ab diesem Datum ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gemäß § 26c der EnEV 2013 Registrierstelle für berechtigte Aussteller - sowohl für Energieausweise als auch für Inspektionsberichte für Klimaanlagen.

Das DIBt registriert ab diesem Datum alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen nimmt Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vor.

Jeder neu erstellte Energieausweis und Klimaanlagen-Inspektionsbericht muss ab 1. Mai 2014 mit einer Registriernummer versehen werden.

Die Registriernummern  erhalten nur die Aussteller von Energieausweisen und die Aussteller von Inspektionsberichten für Klimaanlagen (§§ 12, 21 bzw. 29 EnEV 2013) welche gemäß § 26c der EnEV 2013 für Energieausweise und Inspektionsberichte Registriernummern beantragt und vorab käuflich beim DIBt erworben haben. 

Gebäudeeigentümer und -nutzer sind nicht berechtigt, Registriernummern zu beziehen.

(Quelle: www.dibt.de)